Leitbild des „Ambulante Dienste e.V.

1. Allgemeines zum Leitbild des „Ambulante Dienste e.V.“

Im Leitbild sollen das Selbstverständnis des Vereins, seine Ziele und die Prinzipien der Vereinsarbeit dargelegt werden. Es ist ein Orientierungsrahmen für alle am Vereinsgeschehen beteiligten Menschen, also der Kundinnen und Kunden, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie für eine interessierte Öffentlichkeit.

Wie gestaltet sich unsere Arbeit im Hinblick auf den eigenen Anspruch, wie definieren wir uns bezüglich maßgeblicher soziale Entwicklungen?

Das Leitbild ist einerseits aus der notwendigen Diskussion über die Qualität unserer Arbeit hervorgegangen und soll andererseits die Reflexion über Qualität zukünftig begleiten. Das Leitbild dient der Positionsbestimmung: Wie gestaltet sich unsere Arbeit im Hinblick auf den eigenen Anspruch, wie definieren wir uns bezüglich maßgeblicher soziale Entwicklungen? Es bezeichnet das Spannungsverhältnis zwischen dem jeweiligen aktuellen Zustand der Vereinsarbeit und dem, was im Konsens der Vereinsgremien als erstrebenswert empfunden wird. Im Hinblick auf nicht abgeschlossene gesellschaftliche und politische Entwicklungen können im Leitbild wünschenswerte Entwicklungslinien lediglich skizziert werden. Das Leitbild kann im demokratischen Entscheidungsprozeß durch die Vereinsgremien, in letzter Instanz durch die Mitgliederversammlung, modifiziert werden.

2.Vereinsziele

Es gelten die in der Satzung festgelegten Vereinsziele.( § 2; 1-4) Diese lauten:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist es, Behinderten und alten Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben außerhalb von Sondereinrichtungen zu ermöglichen

Zweck des Vereins ist es, Behinderten und alten Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben außerhalb von Sondereinrichtungen zu ermöglichen. Alle Vereinsmitglieder verpflichten sich, die Wahrung der Menschenrechte Behinderter und alter Menschen aktiv zu fördern und zu festigen und diese Menschen in der Wahrnehmung ihrer Rechte aktiv zu unterstützen. Der Verein bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten praktische und pflegerische Hilfeleistungen durch den Einsatz von Assistentinnen/Assistenten an, die auf der Grundlage eines individuell abgestimmten Plans tätig werden. Einzelheiten sind vertraglich zu regeln.

3. Zum Selbstverständnis des Ambulante Dienste e.V.

Der Verein wendet sich gegen jede Art der Bevormundung von Menschen mit Behinderung und tritt strukturellen und persönlichen Benachteiligungen von alten und behinderten Menschen entgegen. Dabei gilt es die Selbstbestimmung jedes einzelnen Kunden und jeder einzelnen Kundin zu wahren.

Der Verein wendet sich gegen jede Art der Bevormundung von Menschen mit Behinderung und tritt strukturellen und persönlichen Benachteiligungen von alten und behinderten Menschen entgegen

Einem wesentlich im Dialog mit den Kundinnen und Kunden zu definierenden Qualitätsbegriff entsprechend setzt der Verein seine Möglichkeiten und Ressourcen effizient ein und ist bestrebt, die Qualität seiner Arbeit ständig zu verbessern. In diesem Sinne ist der Ambulante Dienste. e. V. eine lernende Organisation. Der dazu nötige Reflexionsprozess wird gewährleistet durch fortlaufende strukturierte Kommunikation aller an der Vereinsarbeit beteiligten Menschen; also „intern“ zwischen den Kundinnen und Kunden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Vereins und den Vereinsgremien, sowie nach „außen“ mit einer kritischen, gesellschaftliche Veränderungen kommentierenden Öffentlichkeit. Die Vereinsarbeit trägt insbesondere solchen sozialen Entwicklungen auf zustimmende Weise Rechnung, die es ermöglichen, dass Menschen gegenwärtig und zukünftig größere Anteile ihrer Biografie entscheidungsoffen bestimmen und gestalten können, als es früheren Generationen möglich war. Dies bedeutet jedoch auch, sozialen Entwicklungen kritisch entgegenzutreten, die ökonomisches Zweckdenken in den Vordergrund rücken und Menschen in solcher Weise dem Marktgeschehen aussetzen, dass dies zu Vereinzelung und Verelendung führt. Auf gesellschaftlicher und politischer Ebene betreiben wir Lobby-Arbeit im Sinne unserer Adressatinnen und Adressaten, etwa durch Konzeptentwicklungen und – umsetzungen. Betonte religiöse und weltanschauliche Ungebundenheit seitens des Vereins soll es Menschen mit unterschiedlicher kultureller oder religiöser Bindung ermöglichen, unsere Angebote wahrzunehmen.

4. Zum Assistenz- und Pflegeverständnis des Ambulante Dienste e.V.

a.) Selbstbestimmung sichern

Das Selbstbestimmungsrecht der Kundinnen und Kunden des Ambulante Dienste e.V., ihr Recht auf individuelle Lebensführung und die Wahrung der Menschenwürde bedingen, dass sie selbst Experten und Expertinnen hinsichtlich der für sie zu erbringenden Dienstleistungen sind. Alte Menschen, Menschen mit chronischer Erkrankung und Menschen mit Behinderung werden durch konkrete Pflege- und Assistenzangebote und durch Lobby-Arbeit des Vereins darin unterstützt, ihr Leben nach eigener Maßgabe in Würde zu gestalten. Unsere Arbeit erfordert die Bereitstellung eines qualifizierten, professionellen Pflege- und Assistenzangebotes, auf das die Kundinnen und Kunden „zurückgreifen“, auf das sie sich „verlassen“ können dürfen. Die notwendige Pflegequalität entsteht im Zusammenwirken von Anleitungskompetenz der Kundinnen und Kunden mit der Erfahrung und Kompetenz der Assistentinnen/Assistenten und der professionellen Beratung durch Pflegefachkräfte innerhalb und außerhalb des AD. e.V.. Einzelne Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, aber auch die Vereinsgremien, führen in diesem Sinne einen steten Dialog mit den Kundinnen/Kunden.

Die Sicherung und Überprüfung von Qualitätsstandards darf nicht mit Schmälerung von Menschenwürde und Gefährdung von Bürgerrechten der Kundinnen und Kunden erkauft werden (Recht auf Privatsphäre)

Wo dies im Interesse der Kundinnen und Kunden liegt, wird das Angebot des AD e.V. mit Angeboten anderer Anbieter vernetzt. Die Sicherung und Überprüfung von Qualitätsstandards darf nicht mit Schmälerung von Menschenwürde und Gefährdung von Bürgerrechten der Kundinnen und Kunden erkauft werden (Recht auf Privatsphäre). Benachteiligungen unserer Adressatinnen/ Adressaten, etwa durch Ausübung ökonomischen Zwangs seitens öffentlicher Kostenträger, der zu Hospitalisierung und Abschiebung in Sondereinrichtungen führt, treten wir entschieden entgegen. Die Assistenzangebote des Vereins beziehen sich im Grundsatz auf den gesamten Lebensbereich; sie sollen autonomer Lebensführung und der Gestaltung eines von den Kundinnen und Kunden als würdig und lebenswert empfundenen Lebens dienen.

b.) Würdevolles Leben ermöglichen

Menschen mit Demenz sind mit fortschreitender Erkrankung weniger in der Lage, eigene Belange zu berücksichtigen. Daher benötigen sie zu ihrer Lebensführung die Hilfe und Zuwendung anderer Menschen. Unsere bewusste Entscheidung für den Wert des Lebens soll verhindern, dass menschliche Existenz auf Nützlichkeitsgesichtspunkte reduziert wird.

Unsere bewusste Entscheidung für den Wert des Lebens soll verhindern, dass menschliche Existenz auf Nützlichkeitsgesichtspunkte reduziert wird.

Wir wollen dazu beitragen, eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit dafür zu bewirken, dass Demenzerkrankung jeden Menschen betreffen kann. Somit besteht unabhängig von religiöser oder weltanschaulicher Orientierung bereits ein wohlverstandenes Eigeninteresse als potentiell Betroffene oder Betroffener, gesellschaftliche und politische Bedingungen dafür zu schaffen, dass für menschenwürdigen Umgang mit den Erkrankten alle nötigen Mittel bereitstehen. Insbesondere sind hier ausreichend qualifiziertes Personal zur Pflege, für die Tagesstrukturierung und die unerlässliche emotionale Zuwendung, adäquate Wohnmöglichkeiten und im Vereinssinne dem Stand der Forschung entsprechende medizinische Betreuung zu nennen. Der AD. e. V. trägt mit seiner Arbeit dazu bei, Menschen mit dementiellen Erkrankungen ein Leben in Würde zu ermöglichen.

5.) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Verein Ambulante Dienste e.V.

In der Pflege und im ambulanten Assistenzbereich, im sozialpädagogischen Bereich und in der Verwaltung sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden für die Organisation und Durchführung der Pflege- und Assistenzleistungen verantwortlich. An inhaltlicher und konzeptioneller Entwicklung des Vereins sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch die Vereinsgremien und Arbeitsgruppen beteiligt. Dabei setzen wir voraus, dass verantwortungsbewusste und qualitätsorientierte Arbeit adäquat zu vergüten ist und dass angemessene Vergütung und gesicherte Arbeitsverhältnisse wiederum zu den Voraussetzungen für Arbeitsqualität gehören. Mithin muss jede bezahlte Tätigkeit für unseren Verein, die einer gesetzlichen Wochenarbeitszeit in etwa entspricht, ein Arbeitseinkommen erbringen, dass ermöglicht, materiell gesichert zu leben. Die Arbeitseinkommen sollen daher dem allgemein üblichen Niveau bei vergleichbaren Tätigkeiten in pflegerischen und sozialen Berufen entsprechen.

Der Ambulante Dienste e.V. schätzt die Arbeit der persönlichen Assistentinnen und Assistenten als qualifizierte Tätigkeit, die ihren Preis hat, und verwahrt sich gegen Lohn- und Sozialdumping im Bereich persönlicher Assistenz und ambulanter Pflege.

Wir berücksichtigen, dass sich im Bereich der persönlichen Assistenz ein neues Berufsbild abzeichnet, dessen Konturen erst in Zusammenarbeit vergleichbarer Anbieter mit Kundinnen/ Kunden, bzw. mit Adressatinnen und Adressaten insgesamt zu entwickeln sind. Diesen ergebnisoffenen Prozess begleitet der Verein kritisch und konstruktiv. Der Ambulante Dienste e.V. schätzt die Arbeit der persönlichen Assistentinnen und Assistenten als qualifizierte Tätigkeit, die ihren Preis hat, und verwahrt sich gegen Lohn- und Sozialdumping im Bereich persönlicher Assistenz und ambulanter Pflege.

6. Zum Menschenbild des Ambulante Dienste e.V.

Das Menschenbild des Ambulante Dienste e.V. leitet sich her aus der Tradition der Europäischen Aufklärung, der Erklärung der Menschenrechte in der Charta der Vereinten Nationen und aus unserem Verständnis der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Demnach befürworten wir eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft, in der Menschen ihr Leben selbstbestimmt gestalten und planen können. Der Verein fordert unterschiedslos für alle Menschen die sozialen Bedingungen für persönliche Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ein. Dies ist unserem politischen Verständnis zufolge nur möglich in einer dialogfähigen, solidarischen und gegenüber Minderheiten und Außenseitern toleranten Gesellschaft.

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